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Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.

Spezielle Hinweise für Landkreis Neuwied

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 60 - 2. Bauaufsicht

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
02631 803-0
02631 80393-222

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