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mixins.searchInfo_searchTermGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Asbach

Zuständig ist für die Bürger der Verbandsgemeinde Asbach die Kreisverwaltung Neuwied, Ref. 42-2 Grundsicherung / Frau Bärbel Bruns, Tel: 02631/803-656, Fax: 02631/80393-656, email: baerbel.bruns@kreis-neuwied.de, Webseite: www.kreis-neuwied.de; Aufgaben: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Asbach - Bürgerdienste

Flammersfelder Straße 1
53567 Asbach
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02683 9120
02683 912334

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