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mixins.searchInfo_searchTermKinder und Jugendliche Inobhutnahme

Kinder und Jugendliche Inobhutnahme

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bei einer akuten Gefahr für das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen in seiner Familie ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, eine Inobhutnahme durchzuführen. Kinder und Jugendliche können sich auch selbständig an das Jugendamt wenden und darum bitten, in Obhut genommen zu werden.

Die Inobhutnahme umfasst die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 52 - 5. Sozialer Dienst und Schulsozialarbeit

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
02631 803-0
02631 80393-222
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