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mixins.searchInfo_searchTermHundesteuer festsetzen

Hundesteuer festsetzen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Asbach - Finanzverwaltung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Flammersfelder Straße 1
53567 Asbach
02683 9120
02683 912334
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