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Fischereischein Ausstellung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nahe-Glan

Gebühren:

Fischereischein Erwachsene für 1 Jahr                   12,00 Euro

Fischereischein Erwachsene für 5 Jahre                 41,00 Euro

Jugendfischereischein (1 Jahr)                                    5,60 Euro


Voraussetzung für die Erlangung eines Fischereischeines in Rheinland-Pfalz:

  • ŸVollendung des 13. Lebensjahres
  • ŸTeilnahme an einem mind. 35-stündigen Vorbereitungskurs
  • staatl. Fischerprüfung vor dem Prüfungsausschuss

Die Ausstellung oder Verlängerung eines Erwachsenen Fischereischeines ist jeweils für 1 oder 5 Jahre möglich.


Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ŸPersonalausweis
  • Passbild
  • Prüfungszeugnis


Hinweis:

Die Verlängerung eines Fischereischeines aus einem anderen Bundesland ist nicht möglich, hier muss eine Erstausstellung erfolgen!


Jugendfischereischeine erhalten Personen, die das 7. Lebensjahr aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Diese dürfen die Fischerei nur ausüben, wenn sie in Begleitung von Fischereischein-Inhabern sind.


Informationen erhalten Sie zusätzlich unter folgendem Link:

https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-6-bauen-und-umwelt/fischerei/

Rechtsgrundlage:

Landesfischereigesetz (LFischG)

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 2 Bürgerdienste

Bahnhofstraße 6
55566 Bad Sobernheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Obertor 13
55590 Meisenheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06751 81-0
06751 81-2115
06751 81-2050

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