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mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis zur Sondernutzung beantragen

Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:

  • Baustelleneinrichtungen
  • Verkauf von Waren aller Art
  • Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
  • Aufstellen von Baugerüsten und Containern
  • Veranstaltungen und Straßenfeste

Ist nach den Vorschriften der StVO eine Erlaubnis für eine übermäßige Straßenbenutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, bedarf es keiner Sondernutzungserlaubnis (§ 41 Abs. 7 LStrG). Vor ihrer Entscheidung wird die hierfür zuständige Behörde stattdessen die sonst für die Sondernutzungserlaubnis zuständige Behörde anhören. Die Sondernutzungserlaubnis wird so Teil der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 3 - Schwertransporte

Industriestraße 38
55543 Bad Kreuznach, Stadt
+49 671 803-0
+49 671 803-1249

Kreisverwaltung:
Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache)
Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

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