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Schulbuchausleihe

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.

Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) und die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe).

Spezielle Hinweise für Landkreis Rhein-Lahn-Kreis

Für jedes Schuljahr ist eine erneute Antragsstellung bzw. Anmeldung erforderlich!
Bitte beachten Sie die Hinweise und das Antragsformular.
Sie müssen den Antrag auf Lernmittelfreiheit jeweils bis zum 15. März eines Jahres für das Folgeschuljahr bei dem zuständigen Schulträger (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, Stadt, Kreis oder privater Träger) der Schule stellen, die voraussichtlich besucht wird.
Wer der zuständige Schulträger ist, erfahren Sie im Sekretariat der Schule.

https://lmf-online.rlp.de/service/publikationen/schuljahr-20232024.html

Antrag_Lernmittelfreiheit_Schuljahr_2023_2024_ausfuellbares_PDF.pdf

Merkblatt_Lernmittelfreiheit_Schuljahr_2023-2024_Final.pdf


Zur Onlinebeantragung:

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Loreley - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

Friedrichstraße 12
56338 Braubach
rollstuhlgerecht
Dolkstraße 3
56346 Sankt Goarshausen, Loreleystadt
rollstuhlgerecht
Dolkstraße 19
56346 Sankt Goarshausen, Loreleystadt
Bemerkung:
Standesamt
rollstuhlgerecht
06771 919-0
06771 919-135

Montag  
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr

Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr

Dienstag und Mittwoch ist für die Zeit von 13.30 - 16.00 Uhr eine Terminvereinbarung möglich. 

Donnerstag  
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr

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