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mixins.searchInfo_searchTermAbgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Bauen und Umwelt

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02603 972-0
02603 972-199

 

Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

 

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