Sammlungen: Erlaubnispflicht
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).
Spezielle Hinweise für Landkreis Rhein-Lahn-Kreis
Haus- und Straßensammlungen sind erlaubnispflichtig.
Voraussetzung für die Durchführung einer Sammlung ist:
- formloser, schriftlicher Antrag,
- Antrag soll spätestens einen Monat vor dem für die Sammlung vorgesehenen Zeitpunkt bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden.
Welche Angaben sind für die Erteilung der Sammlungserlaubnis erforderlich?
- Veranstalter der Sammlung ( Name, Wohnort, Geburtsdatum, Vereine: Name, Anschrift, Ansprechperson),
- Sammlungszweck,
- Sammlungszeitraum,
- Sammlungsgebiet,
- Art der Sammlung (Haus-, Straßensammlung, Warenvertrieb),
- Angaben, wer vom Veranstalter mit der Durchführung der Versammlung beauftragt wird.
Wer erteilt die Erlaubnis?
- Sammlungen innerhalb des Kreises werden von der Kreisverwaltung erteilt,
- überregionale Sammlungen werden von der Aufsichts- und Dienstleistungs-Direktion (ADD), Postfach 1302, 54203 Trier erteilt.
Nachweis des Sammlungsergebnisses und der ordnungsgemäßen Verwendung