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Friedhof Nutzungsrecht erwerben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.

Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.

Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Loreley - Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen & Bauen

Friedrichstraße 12
56338 Braubach
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06771 919-0
06771 919-135

Montag 
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr

Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr

Dienstag und Mittwoch ist für die Zeit von 13.30 - 16.00 Uhr eine Terminvereinbarung möglich. 

Donnerstag 
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr

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