Hundesteuer festsetzen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.
Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
Die Hundesteuersätze in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
Appenheim
Bubenheim
Engelstadt
Gau-Algesheim
Nieder-Hilbersheim
Ober-Hilbersheim
Ockenheim
Schwabenheim
1. Hund48,00 €60,00 €48,00 €72,00 €60,00 €60,00 €48,00 €48,00 €2. Hund72,00 €96,00 €72,00 €108,00 €
66,00 €72,00 €60,00 €72,00 €jeder weitere Hund78,00 €120,00 €96,00 €132,00 €
72,00 €84,00 €72,00 €84,00 €Kampfhunde4-facher Satznormaler Satznormaler Satznormaler Satz4-facher Satznormaler Satz4-facher Satz4-facher Satz
Stand: 01.01.2024