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mixins.searchInfo_searchTermHundesteuer festsetzen

Hundesteuer festsetzen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

Die Hundesteuersätze in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

 


Appenheim
Bubenheim
Engelstadt
Gau-Algesheim
Nieder-Hilbersheim
Ober-Hilbersheim
Ockenheim
Schwabenheim
1. Hund48,00 €60,00 €48,00 €72,00 €60,00 €60,00 €48,00 €48,00 €2. Hund72,00 €96,00 €72,00 €108,00 €
66,00 €72,00 €60,00 €72,00 €jeder weitere Hund78,00 €120,00 €96,00 €132,00 €
72,00 €84,00 €72,00 €84,00 €Kampfhunde4-facher Satznormaler Satznormaler Satznormaler Satz4-facher Satznormaler Satz4-facher Satz4-facher Satz


Stand: 01.01.2024

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Gau-Algesheim - 1.2 - Finanzen

Der Fachbereich Finanzen befindet sich im 2. Obergeschoss. Am Ende der Treppe wenden Sie sich nach links.

Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06725 910-0
06725 910-110

Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr

Dienstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr

Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

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