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Wohnsitz anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bodenheim

Bitte beachten Sie, dass bei einem Umzug innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz die Abmeldung von Ihrem bisherigen Wohnsitz bei der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnsitz automatisch erfolgt.

Bei einem Wohnungswechsel erfolgt keine Automation hinsichtlich der Abmeldung und Abholung von Müllgefäßen. Setzen Sie sich hierzu bitte direkt mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Mainz-Bingen in Verbindung.

Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. Ausweisdokumente und Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters über den Einzug sind mitzubringen.

Weitere nützliche Hinweise finden sie in der Umzugscheckliste

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Bodenheim - Bürgerdienste

Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
06135 72-0
06135 72-263

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