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Zweitpass beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Das ändert sich nur, wenn Sie berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen können.

Beispiel: Sie wollen in einen Staat einreisen, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.

Die Gültigkeit des Zweitpasses beträgt sechs Jahre. Ein vorläufiger Reisepass, welcher als Zweitpass ausgestellt wird, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 12 Monaten.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Vordereifel - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

Kelberger Str. 26
56727 Mayen
02651 8009-0
02651 8009-20

Fachbereich 

Leitung: Anna Döpgen

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