Besucherparkausweis
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDamit auch Besucher in einer Bewohnerparkzone parken können, kann ein Besucherparkausweis (gebührenpflichtige Sondergenehmigung) beantragt werden. Dieser berechtigt, innerhalb der angegebenen Zone für die Dauer der Gültigkeit auf Kurzzeitparkplätzen zu parken.
Online-Antrag für den Bewohnerparkausweis:
Sie können einen neuen Bewohnerparkausweis online beantragen. Wenn Sie bereits einen Parkausweis haben, nutzen Sie bitte die Zugangsdaten, die Sie per E-Mail erhalten haben. Diese E-Mail bekommen Sie vier Wochen vor dem Ablauf Ihres aktuellen Ausweises. So können Sie Ihren Parkausweis rechtzeitig verlängern, ohne Zeit zu verlieren.
Alternativ können Sie den Antrag auch persönlich im Bürgerservicebüro stellen, aber dafür müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren.
Bitte beachten Sie: Jeder Bewohner eines ausgewiesenen Parkbezirks erhält nur einen Parkausweis für ein Fahrzeug, das auf ihn zugelassen ist oder das er nachweislich dauerhaft nutzt. Es ist nicht möglich, mehrere Kennzeichen auf einem Parkausweis einzutragen.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gerne an unter der zentralen Nummer: (0 62 41) 853 - 0.
Damit auch Besucher in einer Bewohnerparkzone parken können, kann ein Besucherparkausweis (gebührenpflichtige Sondergenehmigung) beantragt werden. Dieser berechtigt, innerhalb der angegebenen Zone für die Dauer der Gültigkeit auf Kurzzeitparkplätzen zu parken.