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mixins.searchInfo_searchTermUnterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt.

Auch für Kinder mit einem verstorbenen Elternteil kann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen, wenn keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt werden.

Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Bei der Durchführung des Wechselmodells besteht somit kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.

Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses errechnet sich aus der Höhe der jeweiligen Mindestunterhaltssätze abzüglich Kindergeldanteile und gegebenenfalls abzüglich bereits fließender Unterhaltszahlungen oder Waisenbezüge.

Es gelten derzeit folgende Beträge (Stand: 2025):

  • für Kinder bis zu 5 Jahren 227,00 EUR pro Monat
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 299,00 EUR pro Monat
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren 394,00 EUR pro Monat

Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für 1 Monat rückwirkend beantragt werden.

Zur Onlinebeantragung:

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Amt für soziale Leistungen

Das Amt für soziale Leistungen trägt zur sozialen Sicherheit und Teilhabe aller Bürger:innen der Landeshauptstadt bei. Es ist zentrale Anlaufstelle, wenn es um die Unterstützung und die Beratung in Notlagen geht. Hier erhalten Sie Grundsicherung im Alter und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Außerdem erhalten Sie hier Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder Hilfe zur Pflege. Weitere Leistungen, wie beispielsweise das Wohngeld, das Elterngeld oder der Unterhaltsvorschuss ergänzen das Spektrum der Unterstützungsleistungen. 

Ansprechpersonen für die genannten und viele weitere Leistungen finden Sie auf den Seiten der Fachbereiche des Amtes.

Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Postanschrift 3620
55026 Mainz
06131 123620
06131 122962

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

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