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Winterdienst

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz

Für das winterliche Räumen und Bestreuen von Bürgersteigen und Fußwegen sind die Grundstückseigentümer:innen zuständig und verantwortlich.

Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Mainz räumt und streut nach einem Dringlichkeitsplan die Straßen, Radwege und gefährlichen Stellen.

Ihre zuständige Stelle:

Straßenreinigung und Winterdienst

Zwerchallee 24
55120 Mainz
Bemerkung:
Stadtreinigung - Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Mainz
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