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Bauvoranfrage stellen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.

Ihre zuständige Stelle:

Bauaufsicht

Die Abteilung ist im Bauamt angesiedelt und nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Das bedeutet, dass sie die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften im Gebiet der Landeshauptstadt Mainz überwacht und sicherstellt. Zudem ist die Abteilung für den Vollzug der Zweckentfremdungsverbotssatzung und des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes zuständig.

Am 87er Denkmal
55131 Mainz
Bemerkung:
Zitadelle, Bau C
Postanschrift 3820
55028 Mainz
06131 123110
06131 123105

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, können Sie online über die Terminvereinbarung des Bauamtes, Abt. Bauaufsicht, einen Termin vereinbaren.

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