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mixins.searchInfo_searchTermWahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
 

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.

Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.

Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Bürgeramt

Aktuell:

Ab dem 01.05.2025 dürfen für die Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, Reiseausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden. 

Im Bürgeramt gibt es bisher ein Aufnahmegerät nur im Bürgerservice am Standort Kaiserstraße. Wenn der Termin in der Ausländerbehörde oder in einer der Ortsverwaltungen stattfindet, muss vorher ein digitales Lichtbild im Fotostudio oder einem Drogeriemarkt gemacht werden. Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr verwenden. Ohne digitales Lichtbild können wir Ihren Antrag dann nicht bearbeiten. 

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Online-Terminvereinbarung/Bürgeramt

Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Postanschrift 3620
55026 Mainz
115
06131 123084
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