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Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.

Ihre zuständige Stelle:

Mainz-Nord (Drais, Finthen, Gonsenheim, Hartenberg-Münchfeld, Lerchenberg, Marienborn, Mombach, Neustadt), Werbeanlagen und Warenautomaten

Das Sachgebiet ist für die Bauberatung, die Durchführung von Baugenehmigungsverfahren und die allgemeine Bauüberwachung in den nördlichen Stadtteilen zuständig. Zudem ist in diesem Sachgebiet die Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren betreffend Werbeanlagen und Warenautomaten angesiedelt.

Am 87er Denkmal
55131 Mainz
Bemerkung:
Zitadelle, Bau C
Postanschrift 3820
55028 Mainz
06131 123025
06131 123785

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, können Sie online über die Terminvereinbarung des Bauamtes, Abt. Bauaufsicht, einen Termin vereinbaren.

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