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Geburtsurkunde beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Standesamt

Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025

Fragen und Terminvereinbarungen zum neuen Namensrecht richten Sie bitte an namenserklaerung@stadt.mainz.de. Bitte geben Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer an. Die Kolleg:innen setzen sich anschließend mit Ihnen in Verbindung. Informationen zu wichtigen Neuerungen finden Sie unter Downloads.

Urkundenanforderung

Unter Downloads/Links finden Sie unser Bestell- und Bezahlsystem für Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister.

Alternativ können Sie Urkunden schriftlich oder per Fax beantragen. Bitte legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Die Kontaktdaten finden Sie in der Kontaktbox.

Kirchenaustritt

Wenn Sie eine Kirchenaustrittserklärung abgeben möchten, müssen Sie zuvor einen Termin vereinbaren. Melden Sie unter folgendem Link Ihren beabsichtigten Kirchenaustritt an:

Online-Voranmeldung Kirchenaustritt

Alternativ können Sie die Erklärung schriftlich beim Standesamt einreichen. Die Erklärung muss öffentlich (z. B. notariell) beglaubigt sein.

Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
Postanschrift 3620
55026 Mainz

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
06131 122224
06131 122883
06131 122032

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor telefonisch einen Termin vereinbaren. Das gilt bei folgenden Anliegen:

  • Urkundenstelle
  • Kirchenaustritte
  • Geburtsbeurkundungen
  • Eheanmeldungen, Sonderfälle, z. B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen
  • Rentenrechtliche Angelegenheiten

Sterbefallbeurkundungen:

Montag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch 10 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12 Uhr

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