Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzDie Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als
- die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
- die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse und
- nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
- Ort und Tag ihrer Geburt,
- der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners,
- Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
- die Nachlassabwicklung sowie
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Hinweis Urkundenanforderung:
Unter Online-Services finden Sie unser Online-Bestell- und Bezahlsystem für Urkunden aus dem Sterberegister.
Alternativ können Sie Urkunden schriftlich oder per Fax beantragen. Legen Sie dazu eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Die Bestelladresse lautet:
Standesamt Mainz, Kaiserstraße 3–5, 55116 Mainz
Fax: 06131 12-2032
Bei Sterbefällen, die länger als 30 Jahre zurückliegen, erhalten Sie die Urkunden beim Stadtarchiv, Rheinallee 3b, 55116 Mainz
E-Mail: stadtarchiv@stadt.mainz.de.