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Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. 

Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als 

  • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
  • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
  • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.

Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: 

  • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
  • Ort und Tag ihrer Geburt,
  • der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
  • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, 
  • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.

Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
  • die Nachlassabwicklung sowie
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
     

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Standesamt

Das Standesamt Mainz ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet.

Urkundenanforderung

Unter Downloads/Links finden Sie unser Bestell- und Bezahlsystem für Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister.

Alternativ können Sie Urkunden schriftlich oder per Fax beantragen. Bitte legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Die Urkunde schicken wir Ihnen per Nachnahme zu. Sie zahlen die Gebühr zuzüglich einer Postgebühr beim Zustellunternehmen.

Die Bestelladresse lautet:

Standesamt Mainz, Kaiserstraße 3-5, 55116 Mainz

Fax: +49 6131 12-2032

Kirchenaustritt

Wenn Sie eine Kirchenaustrittserklärung abgeben möchten, müssen Sie zuvor einen Termin vereinbaren.

Melden Sie unter folgendem Link Ihren beabsichtigten Kirchenaustritt an:

Online-Voranmeldung Kirchenaustritt

Alternativ können Sie die Erklärung schriftlich beim Standesamt einreichen. Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein, z.B. durch einen Notar.

Empfehlung zum Tragen von Masken

In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards.
Dennoch bleibt es allen Bürger:innen freigestellt, eine Maske zu tragen. Darüber hinaus beachten Sie bitte die Abstands- und Hygieneregeln.

Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
Postanschrift 3620
55026 Mainz

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
06131 122224
06131 122883
06131 122032

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Urkundenstelle, Kirchenaustritte:

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor telefonisch einen Termin vereinbaren.

Geburtsbeurkundungen:

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor telefonisch einen Termin vereinbaren.

Sterbefallbeurkundungen:

Montag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch 10 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12 Uhr

Eheanmeldungen, Sonderfälle, z. B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen:

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor telefonisch einen Termin vereinbaren.

Rentenrechtliche Angelegenheiten:

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor telefonisch einen Termin vereinbaren.

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