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Heirat anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Standesamt

Das Standesamt Mainz ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet.

Urkundenanforderung

Unter Downloads/Links finden Sie unser Bestell- und Bezahlsystem für Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister.

Alternativ können Sie Urkunden schriftlich oder per Fax beantragen. Bitte legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Die Urkunde schicken wir Ihnen per Nachnahme zu. Sie zahlen die Gebühr zuzüglich einer Postgebühr beim Zustellunternehmen.

Die Bestelladresse lautet:

Standesamt Mainz, Kaiserstraße 3-5, 55116 Mainz

Fax: +49 6131 12-2032

Kirchenaustritt

Wenn Sie eine Kirchenaustrittserklärung abgeben möchten, müssen Sie zuvor einen Termin vereinbaren.

Melden Sie unter folgendem Link Ihren beabsichtigten Kirchenaustritt an:

Online-Voranmeldung Kirchenaustritt

Alternativ können Sie die Erklärung schriftlich beim Standesamt einreichen. Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein, z.B. durch einen Notar.

Empfehlung zum Tragen von Masken

In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards.
Dennoch bleibt es allen Bürger:innen freigestellt, eine Maske zu tragen. Darüber hinaus beachten Sie bitte die Abstands- und Hygieneregeln.

Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
Postanschrift 3620
55026 Mainz

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
06131 122224
06131 122883
06131 122032

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Urkundenstelle, Kirchenaustritte:

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor telefonisch einen Termin vereinbaren.

Geburtsbeurkundungen:

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor telefonisch einen Termin vereinbaren.

Sterbefallbeurkundungen:

Montag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch 10 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12 Uhr

Eheanmeldungen, Sonderfälle, z. B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen:

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor telefonisch einen Termin vereinbaren.

Rentenrechtliche Angelegenheiten:

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor telefonisch einen Termin vereinbaren.

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