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Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. 
Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Standesamt

Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025

Fragen und Terminvereinbarungen zum neuen Namensrecht richten Sie bitte an namenserklaerung@stadt.mainz.de. Bitte geben Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer an. Die Kolleg:innen setzen sich anschließend mit Ihnen in Verbindung. Informationen zu wichtigen Neuerungen finden Sie unter Downloads.

Urkundenanforderung

Unter Downloads/Links finden Sie unser Bestell- und Bezahlsystem für Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister.

Alternativ können Sie Urkunden schriftlich oder per Fax beantragen. Bitte legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Die Kontaktdaten finden Sie in der Kontaktbox.

Kirchenaustritt

Wenn Sie eine Kirchenaustrittserklärung abgeben möchten, müssen Sie zuvor einen Termin vereinbaren. Melden Sie unter folgendem Link Ihren beabsichtigten Kirchenaustritt an:

Online-Voranmeldung Kirchenaustritt

Alternativ können Sie die Erklärung schriftlich beim Standesamt einreichen. Die Erklärung muss öffentlich (z. B. notariell) beglaubigt sein.

Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
Postanschrift 3620
55026 Mainz

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
06131 122224
06131 122883
06131 122032

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