Nebenwohnung anmelden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
06.09.2019
Zur Onlinebeantragung:
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Bürgeramt
Aktuell:
Ab dem 01.05.2025 dürfen für die Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, Reiseausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden.
Im Bürgeramt gibt es bisher ein Aufnahmegerät nur im Bürgerservice am Standort Kaiserstraße. Wenn der Termin in der Ausländerbehörde oder in einer der Ortsverwaltungen stattfindet, muss vorher ein digitales Lichtbild im Fotostudio oder einem Drogeriemarkt gemacht werden. Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr verwenden. Ohne digitales Lichtbild können wir Ihren Antrag dann nicht bearbeiten.
***
Adresse
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Postanschrift
55026 Mainz
Kontakt
Telefon
Fax
Bürgerservice
Adresse
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Postanschrift
55026 Mainz