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mixins.searchInfo_searchTermWohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz

In Deutschland können Sie mehrere Wohnungen beziehen. Diejenige Wohnung, in der Ihr Lebensmittelpunkt ist, müssen Sie als Hauptwohnung anmelden. Jede weitere Wohnung müssen Sie als Nebenwohnung anmelden.

Die allgemeine Anmeldefrist beträgt 14 Tage nach Bezug.

Mainz erhebt für Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsabgabe. Sie beträgt 10 % der Jahresnetto-Kaltmiete.

Anmeldung

  • online per Online-Antrag
  • persönliche Vorsprache
  • Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
  • Eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich.

Die Anmeldung ist zu dem Zeitpunkt erforderlich, zu dem Sie die Wohnung auch tatsächlich beziehen. Während Renovierungsarbeiten müssen Sie die Wohnung nicht anmelden.

Sollten der Beginn des Mietvertrages und der tatsächliche Bezug der Wohnung um mehr als 3 Monate abweichen, müssen Sie eine Bestätigung der Wohnungsgeber:in vorlegen.

Bei einem Meldeverstoß erheben wir ein Verwarnungsgeld.

bis zu 2 Monaten     mündliche Verwarnung
bis zu 4 Monaten     30 €
bis zu 6 Monaten     55 €
Danach leiten wir gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren ein.


EU- und ausländische Mitbürger:innen

  • Die Anmeldung ist nur im Bürgeramt in der Kaiserstraße möglich (nicht in den Ortsverwaltungen).
  • Sie müssen Ihren Familienstand durch eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde oder des Scheidungsurteils belegen, wenn Sie nicht ledig sind.
  • Bei Anmeldung von Minderjährigen ist ein Ausweisdokument und Geburtsurkunde erforderlich.

Minderjährige

  • Ab dem 16. Lebensjahr müssen sich Minderjährige selbst anmelden. Das ist auch ohne Einverständnis der Eltern möglich.
  • Vor dem 16. Lebensjahr, ist die Wohnungsgeber:in für die entsprechenden Vorgänge verantwortlich.

Ihre zuständige Stelle:

Bürgerservice

Der Bürgerservice der Landeshauptstadt Mainz bietet viele Dienstleistungen an. Dazu gehören z.B. Meldebescheinigungen, Ausweisdokumente, Beglaubigungen von Dokumenten und Urkunden sowie statistische Erhebungen.

Kaiserstraße 3
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Postanschrift 3620
55026 Mainz
06131 123820
06131 122775

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

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