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mixins.searchInfo_searchTermVerlust- bzw. Fundanzeige abgeben

Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.

Aufbewahrung und Versteigerung:

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz

Verlorene Gegenstände im Mainzer Stadtgebiet

Anfragen nach verlorenen Gegenständen können Sie persönlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail stellen. Um Ihren Anspruch glaubhaft zu machen, müssen Sie den verloren gegangenen Gegenstand eingehend beschreiben.

Aushändigung an Eingentümer:innen

Das erfolgt persönlich oder in Vertretung durch Bevollmächtigte nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten des Fundbüros.

Fundsache abgeben

Um Fundsachen abzugeben, müssen Sie keinen Termin vereinbaren.

Wichtige Informationen bei der Abgabe von Fundsachen sind das Funddatum und der Fundort, optional können Sie auch noch Ihre eigenen Daten für eine eventuelle Danksagung oder Finderlohn hinterlegen. Diese Daten würden dann auch an die Eigentümer:innen bei Abholung ausgegeben, sofern Sie dies nicht verneinen. Nutzen Sie hierzu auch das angehängte Formular.

Verlorene Gegenstände in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse und S-Bahnen)

Zuständigkeit: Fundbüro der Mainzer Mobilität
Anlaufstelle: RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz am Hauptbahnhof, Bahnhofplatz 6A

Verlorene Gegenstände im Zug

Zuständigkeit: Deutsche Bahn AG
Das Formular zur Verlustmeldung finden Sie im Anhang.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Die Abteilung ist im Standes-, Rechts- und Ordnungsamt angesiedelt und für vielfältige Aufgaben in den Bereichen Gewerberecht und Sondernutzung, Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz, Allgemeine Ordnungsverwaltung (hier u. a. Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht, Veranstaltungen, Prostitutionsschutz), Fundbüro sowie die Allgemeine Gefahrenabwehr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig.

Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Große Bleiche

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.
Postanschrift 3820
55028 Mainz

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.
06131 122407

Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Tel. +49 6131 12-49333 besetzt.

Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sowie bei dem Fachbereich für Fischereischeine ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.

Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung für Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens
orientierende Buchstabenzuteilung:

Herr Weishahn, Buchstaben A bis H,    Tel. +49 6131 12-2409
Herr Müller,   Buchstaben I bis St,   Tel. +49 6131 12-2414
Herr Busch,    Buchstaben Sch bis Z,  Tel. +49 6131 12-2399

Fundbüro:

Montag und Dienstag:
9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15 Uhr

Mittwoch:
9 bis 12 Uhr

Donnerstag:
9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr

Freitag:
9 bis 12 Uhr

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