Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.
Aufbewahrung und Versteigerung:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Verlorene Gegenstände im Mainzer Stadtgebiet
Anfragen nach verlorenen Gegenständen können Sie persönlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail stellen. Um Ihren Anspruch glaubhaft zu machen, müssen Sie den verloren gegangenen Gegenstand eingehend beschreiben.
Aushändigung an Eingentümer:innen
Das erfolgt persönlich oder in Vertretung durch Bevollmächtigte nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten des Fundbüros.
Fundsache abgeben
Um Fundsachen abzugeben, müssen Sie keinen Termin vereinbaren.
Wichtige Informationen bei der Abgabe von Fundsachen sind das Funddatum und der Fundort, optional können Sie auch noch Ihre eigenen Daten für eine eventuelle Danksagung oder Finderlohn hinterlegen. Diese Daten würden dann auch an die Eigentümer:innen bei Abholung ausgegeben, sofern Sie dies nicht verneinen. Nutzen Sie hierzu auch das angehängte Formular.
Verlorene Gegenstände in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse und S-Bahnen)
Zuständigkeit: Fundbüro der Mainzer Mobilität
Anlaufstelle: RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz am Hauptbahnhof, Bahnhofplatz 6A
Verlorene Gegenstände im Zug
Zuständigkeit: Deutsche Bahn AG
Das Formular zur Verlustmeldung finden Sie im Anhang.