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Hundehaltung anmelden

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

  • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

Ihre zuständige Stelle:

Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport

Das Amt ist für die finanziellen Angelegenheiten der Landeshauptstadt Mainz zuständig. Dazu gehören insbesondere die Aufstellung und Bewirtschaftung des Haushaltsplanes, die Festsetzung der kommunalen Steuern, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und das Rechnungswesen. Weitere Aufgaben sind das Management und Controlling der städtischen Beteiligungen, die Administration der zentralen Finanzsoftware und die Durchführung von Vergabeverfahren. Auch die Sportverwaltung ist dem Amt zugeordnet.

Große Bleiche 46
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Große Bleiche

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer. Es gibt einen barrierefreien Zugang in der Löwenhofstraße 1.
Postanschrift 3820
55028 Mainz

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer. Es gibt einen barrierefreien Zugang in der Löwenhofstraße 1.
06131 122252
06131 122254
06131 124150

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

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