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Eine Versammlung anmelden

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz
  • Wenn Sie eine Versammlung veranstalten möchten, müssen Sie dies spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anmelden.
  • Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei der zuständigen Behörde wird diese an die für den Versammlungsort zuständige örtliche Ordnungsbehörde, an die Polizei und ggf. auch an weitere zu beteiligende Behörden weitergeleitet. Diese beteiligten Behörden können dann Stellung zu der von Ihnen geplanten Versammlung beziehen.
  • Regelmäßig werden mit den beteiligten Behörden (Polizei, Ordnungsämtern) im Vorfeld Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.

Ihre zuständige Stelle:

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Die Abteilung hat ein vielfältiges Aufgabenspektrum: Gewerberecht, Sondernutzungen, Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz. Sie ist zuständig für die Ordnungsverwaltung, etwa im Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht, bei Veranstaltungen und im Prostitutionsschutz. Auch die Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie das Fundbüro gehören dazu.

Die Abteilung gehört gemäß Dezernatsverteilungsplan zum Dezernat VII Ordnungswesen und Verkehrsüberwachung. Aus technischen Gründen finden Sie aber alle Informationen unter dem Dezernat I Oberbürgermeister.

Kaiserstraße 3
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
Postanschrift 3620
55026 Mainz

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
06131 122407
06131 123010
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