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Wohnsitz Abmeldung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung. 

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Bürgeramt

Aktuell:

Ab dem 01.05.2025 dürfen für die Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, Reiseausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden. 

Im Bürgeramt gibt es bisher ein Aufnahmegerät nur im Bürgerservice am Standort Kaiserstraße. Wenn der Termin in der Ausländerbehörde oder in einer der Ortsverwaltungen stattfindet, muss vorher ein digitales Lichtbild im Fotostudio oder einem Drogeriemarkt gemacht werden. Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr verwenden. Ohne digitales Lichtbild können wir Ihren Antrag dann nicht bearbeiten. 

***

Online-Terminvereinbarung/Bürgeramt

Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Postanschrift 3620
55026 Mainz
115
06131 123084
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