Wohnsitz Abmeldung
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzWenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Ihre zuständige Stelle:
Bürgerservice
Ab dem 01.05.2025 dürfen für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden.
Im Bürgerservice im Stadthaus Kaiserstraße haben Sie die Möglichkeit, ein Foto an einem Selbstbedienungsterminal aufzunehmen. Wenn Sie ab Mai einen Termin in einer der Ortsverwaltungen haben, müssen Sie vorher ein digitales Lichtbild im Fotostudio oder einem Drogeriemarkt machen lassen. Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr verwenden. Ohne digitales Lichtbild können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten und es muss ein neuer Termin vereinbart werden.
Vorsprachen sind nur nach Online-Terminvereinbarung möglich, außer für folgende Diensleistungen im Bürgerservice an Schalter 20:
- Meldebescheinigung/Lebensbescheinigung
- Abholung von Ausweisdokumenten
- Freischaltung der Onlinefunktion und PIN-Änderung des Personalausweises
- PIN-Änderung des elektronischen Aufenthaltstitel (aber keine Freischaltung. Diese ist nur bei der Ausländerbehörde möglich)
- Adressänderung Ausweisdokumente
- Änderung Fahrzeugschein
- Steuer-ID
Adresse
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Postanschrift
55026 Mainz
Kontakt
Telefon
Fax
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.