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Vaterschaftsanerkennung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und in Notariaten beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.

Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch ein Notariat beurkundet werden.

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Amt für Jugend und Familie

Das Amt für Jugend und Familie bietet Informations-, Hilfs-, Förder- und Freizeitangebote für junge Menschen, Familien und Alleinerziehende. Mit unseren sozialen Dienstleistungen bauen wir Benachteiligungen ab und tragen zur sozialen Gerechtigkeit bei. Wir wollen für junge Mainzer Bürger:innen und ihre Eltern positive Lebensbedingungen schaffen und beziehen sie dabei aktiv ein.    

Was Jugendämter generell alles leisten, können Sie dieser Broschüre in leichter Sprache entnehmen.       

Für Ihre Anliegen stehen Ihnen unsere einzelnen Abteilungen und Arbeitsbereiche zur Verfügung.

Erthalstraße 1
55118 Mainz
Bemerkung:
Bonifazius-Turm B
Postanschrift 3620
55026 Mainz
06131 122753
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Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

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