Öffentliches Testament abgeben
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Errichtung eines Testaments ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die gesetzlichen Erben nicht, oder nicht ausschließlich bedacht werden sollen und ein größeres Vermögen vererbt werden soll. Wird dieses notariell errichtet, spricht man von einem öffentlichen Testament.