Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermProstitutionstätigkeit anmelden

Prostitutionstätigkeit anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Das Prostituiertenschutzgesetz fordert die vorherige Anmeldung der Prostitutionstätigkeit bei der zuständigen Behörde. Die Anmeldung hat persönlich zu erfolgen.
 
Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Zum Nachweis über die erfolgte Anmeldung stellt die zuständige Behörde der anmeldepflichtigen Person eine Anmeldebescheinigung aus. Diese Anmeldebescheinigung kann ebenfalls in anonymisierter Form ausgestellt werden. Die Verwaltungsleistungen sind gebührenpflichtig.
 
Verstöße gegen die Anmeldepflicht können entsprechend rechtlich geahndet werden.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz

Anmeldepflicht für Prostituierte

Wer sexuelle Dienstleistungen anbieten möchte, muss dies bei der Behörde vorher anmelden. Nach einem persönlichen Informations- und Beratungsgespräch wird in der Regel eine Anmeldebescheinigung ausgestellt. Auf Wunsch kann zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 06131 12-3236.

Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt hierzu ab dem 1. Juli 2017 eine Erlaubnis der Behörde. Zum Prostitutionsgewerbe gehören:

das Betreiben von Prostitutionsstätten
das Bereitstellen von Prostitutionsfahrzeugen
die Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen
das Betreiben einer Prostitutionsvermittlung.
Das Prostitutionsgewerbe darf erst betrieben werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.

Ihre zuständige Stelle:

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Die Abteilung ist im Standes-, Rechts- und Ordnungsamt angesiedelt und für vielfältige Aufgaben in den Bereichen Gewerberecht und Sondernutzung, Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz, Allgemeine Ordnungsverwaltung (hier u. a. Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht, Veranstaltungen, Prostitutionsschutz), Fundbüro sowie die Allgemeine Gefahrenabwehr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig.

Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Große Bleiche

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.
Postanschrift 3820
55028 Mainz

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.
06131 122407

Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Tel. +49 6131 12-49333 besetzt.

Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sowie bei dem Fachbereich für Fischereischeine ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.

Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung für Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens
orientierende Buchstabenzuteilung:

Herr Weishahn, Buchstaben A bis H,    Tel. +49 6131 12-2409
Herr Müller,   Buchstaben I bis St,   Tel. +49 6131 12-2414
Herr Busch,    Buchstaben Sch bis Z,  Tel. +49 6131 12-2399

Fundbüro:

Montag und Dienstag:
9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15 Uhr

Mittwoch:
9 bis 12 Uhr

Donnerstag:
9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr

Freitag:
9 bis 12 Uhr

Alle Informationen anzeigen

Einheitlicher Ansprechpartner:

Alternativ können sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.