Prostitutionstätigkeit anmelden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAnmeldepflicht für Prostituierte
Wer sexuelle Dienstleistungen anbieten möchte, muss dies bei der Behörde vorher anmelden. Nach einem persönlichen Informations- und Beratungsgespräch wird in der Regel eine Anmeldebescheinigung ausgestellt. Auf Wunsch kann zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 06131 12-3236.
Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt hierzu ab dem 1. Juli 2017 eine Erlaubnis der Behörde. Zum Prostitutionsgewerbe gehören:
das Betreiben von Prostitutionsstätten
das Bereitstellen von Prostitutionsfahrzeugen
die Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen
das Betreiben einer Prostitutionsvermittlung.
Das Prostitutionsgewerbe darf erst betrieben werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.