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Landespflegegeld

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Schwerbehinderte Menschen erhalten zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz. Das Landespflegegeld ist eine Leistung des Landes Rheinland-Pfalz.

Das Landespflegegeld beträgt monatlich 384,- Euro. Berechtigte, die noch nicht 18 Jahre alt sind, erhalten diesen Betrag zur Hälfte.

Angerechnet werden Leistungen, die nach anderen Rechtsvorschriften für den gleichen Zweck gezahlt werden. Leistungen bei häuslicher Pflege der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in Höhe des Pflegegeldes angerechnet, auch wenn es sich um Sachleistungen handelt.

Ab dem Vorliegen von Pflegegrad 3 besteht kein Anspruch mehr auf Leistung von Landespflegegeld, da das Pflegegeld der Pflegekasse höher ist, als das Landespflegegeld.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz

Sie erhalten bereits Landespflegegeld?

Wenn Sie bereits Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz erhalten und den jährlichen Fragebogen ausfüllen möchten, finden Sie diesen am Ende der Seite zum Download.

Telefonische Sprechzeiten:

Montag und Mittwoch von 10 bis 12 Uhr

Zur Onlinebeantragung:

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Amt für soziale Leistungen

Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Postanschrift 3620
55026 Mainz
06131 123620
06131 122962

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

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