Elektroschrott Entsorgung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzGemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen Sie nicht in der Restabfalltonne entsorgen. Sie kommen in die Wertstoffsammlung. Diese ist für private Haushalte kostenfrei.
Kleine Geräte können Sie im Mainzer Umweltladen, an allen Wertstoffhöfen und Entsorgungszentren abgeben.
Größere Geräte (z. B. Waschmaschine) können Sie vom Sperrmüll (Termin unter 12-3434) abholen lassen oder an den beiden großen Entsorgungszentren Mainz-Hechtsheim und Budenheim abgeben.