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Gewerbe abmelden

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. 

Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder  einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.

Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:

  • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
  • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern. 

Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
 

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Gaststätten und Gewerbeangelegenheiten

Das Sachgebiet bearbeitet Anliegen rund um den Betrieb von Gaststätten und erteilt Ausschankgenehmigungen für Feste und Veranstaltungen. Es betreut genehmigungspflichtige Gewerbe, z.B. Bewacher, Spielhallen und Spielgeräte. Auch Aufgaben nach der Handwerksordnung, dem Sonn- und Feiertagsgesetz, dem Ladenöffnungsgesetz und dem Heilpraktikwesen gehören dazu. Die Gewerbemeldestelle nimmt An-, Um- und Abmeldungen von Gewerbebetrieben entgegen. Der Bereich Sondernutzung genehmigt die Nutzung öffentlicher Flächen, z.B. für Warenständer, Werbestopper, Info- und Verkaufsstände sowie Plakate und Banner.

Kaiserstraße 3
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
Postanschrift 3620
55026 Mainz

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
06131 122438
06131 123010

Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle

  • Montag und Dienstag: 9 Uhr bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 13.30 Uhr bis 16 Uhr 
  • Mittwoch und Freitag: geschlossen
Alle Informationen anzeigen

Einheitlicher Ansprechpartner:

Alternativ können Sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.