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Behindertenfahrdienst

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Einige Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz bieten spezielle Fahrdienste an. Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich gestalten.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz

Die Landeshauptstadt Mainz bietet Menschen mit Beeinträchtigung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Fahrdienst zu vergünstigten Konditionen zu nutzen. 

Voraussetzungen für die Nutzung des Fahrdienstes

  • Ihr Wohnort ist Mainz (Amöneburg, Kastel und Kostheim gehören nicht zum Mainzer Stadtgebiet).
  • Sie besitzen einen Schwerbehindertenausweis, in dem das Merkzeichen „aG“ eingetragen ist.
  • Es ist kein Kraftfahrzeug auf Sie zugelassen.

Wie funktioniert das in der Praxis? 

  • Die Beförderung gilt innerhalb der Mainzer Stadtgrenzen, der ehemaligen rechtsrheinischen Vororte und der Stadt Wiesbaden.
  • Fahrten, die über diese Gebiete hinausgehen, werden ab der Stadtgrenze mit dem Fahrdienst gesondert abgerechnet. Eine Kostenübernahme durch die Landeshauptstadt Mainz erfolgt nicht.
  • Die Stadtverwaltung Mainz stellt den Berechtigten Personen für jedes Quartal Berechtigungsscheine für 14 Fahrten zur Verfügung. Diese Berechtigungsscheine können Sie innerhalb dieses Quartals beliebig einsetzen. Die Berechtigungsscheine sind nicht auf Dritte übertragbar.
  • Pro benutzten Berechtigungsschein müssen Sie einen Eigenanteil in Höhe von 3 Euro zahlen.
  • Weitere Details zum Ablauf können Sie dem angehängten Merkblatt „Fahrdienst für Menschen mit Beeinträchtigung, Merkblatt“ entnehmen, welches Sie am Ende dieser Seite downloaden können.


Welche Fahrten sind ausgenommen?

Von der Beförderung ausgenommen sind Fahrten zu Ärzt:innen, zu einer Klinik, zur Arbeitsstelle oder zur Schule, da hier andere Kostenträger zuständig sind.

Was müssen Sie tun?

Sie informieren uns darüber, dass Sie den Fahrdienst nutzen möchten. Wir benötigen keinen formellen Antrag. 

Sie können uns anrufen oder uns eine E-Mail schreiben.
Empfehlung: Nutzen Sie unseren Online-Service.

Was müssen wir tun?

  • Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Wir senden Ihnen im Fall einer Bewilligung einen Bescheid sowie die anteiligen Berechtigungsscheine für das angefangene Quartal zu.
  • Wir senden Ihnen dann für jedes volle Quartal 14 Berechtigungsscheine zu.

Ihre zuständige Stelle:

Sachgebiet Eingliederungshilfe, Fahrdienst für behinderte Menschen, Landesblindengeld

Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Postanschrift 3620
55026 Mainz
06131 122684
06131 122954

Bitte beachten Sie: Wenn Sie persönlich mit unseren Sachbearbeitenden sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

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