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Besucherparkausweis

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Damit auch Besucher in einer Bewohnerparkzone parken können, kann ein Besucherparkausweis (gebührenpflichtige Sondergenehmigung) beantragt werden. Dieser berechtigt,  innerhalb der angegebenen Zone für die Dauer der Gültigkeit auf Kurzzeitparkplätzen zu parken.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtplanungsamt

Am 87er Denkmal
55131 Mainz
Bemerkung:
Zitadelle, Bau A
Postanschrift 3820
55028 Mainz
06131 123030
06131 122671

Montag bis Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr


Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.

Außerhalb der Kernarbeitszeiten sind Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten bei den unterschiedlichen Dienstleistungen der Straßenverkehrsbehörde.

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