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mixins.searchInfo_searchTermBesucherparkausweis

Besucherparkausweis

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Damit auch Besucher in einer Bewohnerparkzone parken können, kann ein Besucherparkausweis (gebührenpflichtige Sondergenehmigung) beantragt werden. Dieser berechtigt,  innerhalb der angegebenen Zone für die Dauer der Gültigkeit auf Kurzzeitparkplätzen zu parken.

Ihre zuständige Stelle:

Verkehrsordnung

Die Verkehrsordnung ist verantwortlich für die Schaffung und Durchsetzung von Regeln, die eine sichere und geordnete Nutzung des Straßenraums gewährleisten. Die Aufgaben sind vielfältig und umfassen die Entwicklung von Richtlinien, die Überwachung der Verkehrssicherheit sowie die Aufklärung der Bürger:innen über Verkehrsregeln. 

Am 87er Denkmal
55131 Mainz
Bemerkung:
Zitadelle, Bau B
Postanschrift 3820
55028 Mainz

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

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