Besucherparkausweis
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDamit auch Besucher in einer Bewohnerparkzone parken können, kann ein Besucherparkausweis (gebührenpflichtige Sondergenehmigung) beantragt werden. Dieser berechtigt, innerhalb der angegebenen Zone für die Dauer der Gültigkeit auf Kurzzeitparkplätzen zu parken.
Personalausweis
Für die Erstausstellung und die Verlängerung des Bewohnerparkausweises fallen keine Gebühren an.
Jeder weitere Besucherblock kostet 20 Euro.
persönlich: sofort
schriftlich: zeitnah
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 42 Abs. 2 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO), § 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Stadtplanungsamt
Adresse
55131 Mainz
Bemerkung:
Zitadelle, Bau A
Postanschrift
55028 Mainz
Kontakt
Telefon
Fax
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.
Außerhalb der Kernarbeitszeiten sind Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten bei den unterschiedlichen Dienstleistungen der Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Zuständig für:
Straßenverkehrsbehörde
Adresse
55131 Mainz
Bemerkung:
Zitadelle, Bau B
Postanschrift
55028 Mainz
Kontakt
Telefon
Fax
Verkehrsordnung
Adresse
55131 Mainz
Bemerkung:
Zitadelle, Bau B
Postanschrift
55028 Mainz