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Kanalstörung melden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.

Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:
  • Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
  • Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
  • sofern möglich, genauere Lage beschreiben.

Ihre zuständige Stelle:

Wirtschaftsbetrieb Mainz

Der Wirtschaftsbetrieb Mainz ist mit über 290 Mitarbeitenden täglich in Mainz für Mainz im Einsatz. 

Wir sind der richtige Ansprechpartner, wenn es um

  • die Pflege, den Erhalt und die Organisation der dreizehn städtischen Friedhöfe geht,
  • die Stadtentwässerung mit Kanalisation und den Betrieb der Mainzer Kläranlage,
  • die Planung und Steuerung des Neubaus von Kanälen und zahlreichen Projekten wie Straßen und Brücken im Auftrag der Stadt Mainz, 
  • den Hochwasserschutz,
  • die Verwaltung des Winterhafens, der Mainzer Schiffsanlegestellen, der Öffentlichen Toiletten und die Bürgerinformation im Mainzer Umweltladen.
  • Darüber hinaus sind wir an zwei Tochter-Unternehmen beteiligt: Der Krematorium Mainz GmbH und der Thermische Verwertung Mainz GmbH.                                                                                    
     

Industriestraße 70
55120 Mainz
Bemerkung:
Wirtschaftsbetrieb Mainz - Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift 3820
55028 Mainz
06131 97150
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