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mixins.searchInfo_searchTermAnzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft

Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank von selbst erzeugtem Wein für die Dauer von vier zusammenhängenden Monaten oder zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten in einer Ausschankstelle möglich.

Ihre zuständige Stelle:

Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
+49 6321 992233
+49 6321 9932233
Alle Informationen anzeigen

Einheitlicher Ansprechpartner:

Alternativ können sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.