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mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis zur Sondernutzung beantragen

Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:

  • Baustelleneinrichtungen
  • Verkauf von Waren aller Art
  • Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
  • Aufstellen von Baugerüsten und Containern
  • Veranstaltungen und Straßenfeste

Ist nach den Vorschriften der StVO eine Erlaubnis für eine übermäßige Straßenbenutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, bedarf es keiner Sondernutzungserlaubnis (§ 41 Abs. 7 LStrG). Vor ihrer Entscheidung wird die hierfür zuständige Behörde stattdessen die sonst für die Sondernutzungserlaubnis zuständige Behörde anhören. Die Sondernutzungserlaubnis wird so Teil der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis.

Ihre zuständige Stelle:

Gaststätten und Gewerbeangelegenheiten

Das Sachgebiet bearbeitet Anliegen rund um den Betrieb von Gaststätten und erteilt Ausschankgenehmigungen für Feste und Veranstaltungen. Es betreut genehmigungspflichtige Gewerbe, z.B. Bewacher, Spielhallen und Spielgeräte. Auch Aufgaben nach der Handwerksordnung, dem Sonn- und Feiertagsgesetz, dem Ladenöffnungsgesetz und dem Heilpraktikwesen gehören dazu. Die Gewerbemeldestelle nimmt An-, Um- und Abmeldungen von Gewerbebetrieben entgegen. Der Bereich Sondernutzung genehmigt die Nutzung öffentlicher Flächen, z.B. für Warenständer, Werbestopper, Info- und Verkaufsstände sowie Plakate und Banner.

Kaiserstraße 3
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
Postanschrift 3620
55026 Mainz

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
06131 122438
06131 123010

Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle

  • Montag und Dienstag: 9 Uhr bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 13.30 Uhr bis 16 Uhr 
  • Mittwoch und Freitag: geschlossen
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