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Reisepass beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip und ist
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Reisepass für Kinder

Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.

Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?

Diesen können Sie weiterverwenden, bis

  • die Gültigkeit ausläuft
  • Angaben nicht mehr zutreffen
  • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht

Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).

Zuständigkeiten

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz

Seit dem 1. Mai 2025 dürfen für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen nur noch digitale Fotos verwendet werden. 

Im Bürgerservice im Stadthaus Kaiserstraße und in der Ortsverwaltung Lerchenberg haben Sie die Möglichkeit, ein Foto an einem Selbstbedienungsterminal aufzunehmen. Sie können auch vorher ein digitales Foto im Fotostudio oder einem Drogeriemarkt machen lassen. Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr verwenden. Ohne digitales Foto können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten und Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren. 

Sie benötgen grundsätzlich für alle Reisen außerhalb der Europäischen Union einen Reisepass.

Beantragung:

  • persönlich
    Wir benötigen eine Unterschrift und Fingerabdrücke.
  • bei Kindern:
    • Sie müssen bei der Beantragung zwingend anwesend sein, unabhängig vom Alter des Kindes.
    • Ab 10 Jahren muss das Kind selbst unterschreiben. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig.
    • Von Kindern, die noch nicht 6 Jahre alt sind, werden keine Fingerabdrücke erfasst, erst nach Vollendung des 6. Lebensjahres.
    • Bei Minderjährigen müssen grundsätzlich die Eltern anwesend sein.                                                   
    • Es müssen nicht zwingend beide Elternteile anwesend sein. Es genügt auch eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils.
      • Bei zusammenlebenden Eltern benötigen wir eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils.
      • Bei getrennt lebenden Eltern benötigen wir keine Einverständniserklärung. solange der abwesende Elternteil mit dem gewöhnlichem Aufenthalt (Kind wohnhaft beim vorsprechenden Elternteil) einverstanden ist.
      • Bei ledigen Müttern gehen wir grundsätzlich von einem alleinigen Sorgerecht aus.
      • Bei ledigen Vätern verlangen wir einen Nachweis über das gewährte Sorgerecht.
    • Den Reisepass stellen wir im Regelfall für Personen ab 12 Jahren aus.
    • Eine Austellung für Personen zwischen 0 Jahren und 18 Jahren ist aber auch möglich.

Gültigkeit:

  • 6 Jahre Antragsteller unter 24 Jahren
  • 10 Jahre Antragsteller ab 24 Jahren 

Es findet keine Benachrichtigung seitens der Bundesdruckerei statt.

Ihre zuständige Stelle:

Bürgerservice

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Der Bürgerservice der Landeshauptstadt Mainz bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen für die Bürger:innen an. Dazu gehören unter anderem die Ausstellung von Meldebescheinigungen, Ausweisdokumenten, Beglaubigungen von Dokumenten und Urkunden sowie statistische Erhebungen.

Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Postanschrift 3620
55026 Mainz
06131 123820
06131 122775

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

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