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mixins.searchInfo_searchTermFahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen

Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Als Fahrerin oder Fahrer benötigen Sie für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) eine Fahrerkarte:

  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger
  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist
  • Kfz, die für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind

Dabei gibt es gewisse Ausnahmeregelungen für Landwirte oder bei Universaldienstleistungen.

Wenn Sie noch keine gültige Fahrerkarte besitzen, können Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen. 

Die Fahrerkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte müssen Sie spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf beantragen.

Sie wollen eine Fahrerkarte erneuern, deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist? Dann müssen Sie wieder eine Erstbestellung durchführen.

Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. 

Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie spätestens nach 7 Kalendertagen bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Den Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie unverzüglich bei der Behörde oder Stelle anzeigen, die die Fahrerkarte ausgestellt hat.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Aktuelle Hinweise:

  • Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor online einen Termin vereinbaren.
  • Umstellung "Altführerschein" (Papierführerschein grau oder rosa) in einen neuen EU-Kartenführerschein.

Für diese Leistungen benötigen Sie einen verbindlichen Online-Termin:

  • Fahrerlaubnisangelegenheiten
  • Personenbeförderungs-/Fahrschulangelegenheiten
  • digitale EU-Fahrtenschreiberkarten 

Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde

Hinweis zur Terminvereinbarung

  • Termine können wir nur an Bürger:innen mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Mainz vergeben.
  • Zifferncode: Direkt nach der Terminvereinbarung erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung und der entsprechenden Terminkennung (Zifferncode). Diese halten Sie bitte bei Ihrem Besuch bei uns im Hause bereit!
  • Stornierung: Wenn Sie einen bereits gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir dringend darum, diesen zu stornieren. So können wir ihn für andere Bürger:innen wieder freigeben. Hierzu erhalten Sie in Ihrer Terminbestätigung ebenfalls einen entsprechenden Link.
  • Vollständige Unterlagen: Um Ihnen unnötigen Zeitverlust oder doppelte Wege zu ersparen, prüfen Sie bitte vorab, ob alle Voraussetzungen/Unterlagen für die jeweilige Beantragung vorliegen. Weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Anträge finden Sie unter den jeweiligen Dienstleistungen.

Führerschein umtauschen – Umstellung "Altführerschein" in neuen EU-Kartenführerschein

  • Aufgrund der 3. Führerscheinrichtlinie sind alle Führerscheine (auch Kartenführerscheine), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. 
  • Alle EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Diese Befristung bezieht sich lediglich auf die Gültigkeit des Dokumentes nicht jedoch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis. 

Weiterführende Informationen zu Führerschein umtauschen - Umstellung "Altführerschein" in neuen EU-Kartenführerschein

Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde

Bereich Ersterteilung

  • Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
  • begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17)
  • Ersatzführerschein (bei Verlust)
  • Umtausch in EU-Kartenführerschein
  • Erweiterung von Fahrerlaubnisklassen
  • Verlängerung der Klassen C1, C1E, C, CE und D1, D1E, D, DE

Bereich Neuerteilung

  • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
  • Umschreibung ausländischer Führerschein
  • Ausstellung internationaler Führerschein
  • Ausstellung Fahrgastbeförderungsschein
  • Abnahme Ortskenntnisprüfung für Taxis

Bereich Personenbeförderung/ Fahrschul- und Fahrlehrer:innenwesen

  • Angelegenheiten zur Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, Bus)
  • Fahrschulangelegenheiten
  • Fahrlehrer:innenangelegenheiten
  • Ausstellung von digitalen EU-Fahrtenschreiberkarten
  • Fahrer:innenkarten
  • Unternehmenskarten
  • Werkstattkarten

Informationen über erforderliche Unterlagen sowie nähere Erläuterungen zu den Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung.

Weitere Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde und Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsverwaltung

  • Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt
  • Erteilung von Prüfaufträgen an den TÜV
  • Erstellung von Karteikartenabschriften für andere Fahrerlaubnisbehörden
  • Bestellung von EU-Kartenführerscheinen bei der Bundesdruckerei in Berlin
  • Eignungsüberprüfungen bei Auffälligkeiten wegen
    Aggression, Alkohol, Drogen, Medikamentenmissbrauch, sonstige körperliche und geistige Erkrankungen
  • Nachkontrollen
  • Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte)
  • Maßnahmen bei Auffälligkeiten durch Fahranfänger:innen auf Probe
  • Ablehnen von Anträgen auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
  • Entziehung einer Fahrerlaubnis
  • Aberkennung des Rechts von einer ausländischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Bemerkung:
Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.
Postanschrift 3820
55028 Mainz

Bemerkung:
Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.
06131 122424
06131 122511

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
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