Beistandschaft
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
- die Feststellung der Vaterschaft oder
- die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist:
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.
14.05.2019
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Amtsvormundschaft, Beistandschaft und Beurkundungswesen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzÜbernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft
Ein Stück begleiten – viel bewegen
Haben Sie Interesse an einer vielseitigen und spannenden aber auch verantwortungsvollen Aufgabe?
Übernehmen Sie die rechtliche Vertretung für ein Kind, dessen Eltern ihr Sorgerecht nicht ausüben können.
Die betroffenen Kinder leben in der Regel in einer Einrichtung oder in einer Pflegefamilie. Vormunde üben das Sorgerecht anstelle der Eltern aus und entscheiden in wichtigen Fragen der Erziehung, Schule, Ausbildung, Gesundheit und anderen Bereichen.
Vormunde halten regelmäßig Kontakt zu ihrem Mündel und sorgen für dessen Wohlergehen.
Vormunde werden für diese verantwortungsvolle Aufgabe vom Gericht bestellt.
Zur Ausübung dieses Ehrenamtes erhalten Sie eine Schulung und können während der Ausübung des Ehrenamtes Beratung, Begleitung und Fortbildung in Anspruch nehmen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Vereinbaren Sie unverbindlich einen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Sie!
Ansprechpartnerin
Frau Gerburg Rizzi
Fachstelle Ehrenamtliche Vormundschaften
Adressdaten
Adresse
55118 Mainz
Bemerkung:
Bonifazius-Turm B
Postanschrift
55026 Mainz
Kontakt
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Öffnungszeiten
Möchten Sie persönlich mit uns sprechen, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
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Amt für Jugend und Familie
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Kinder, Jugend und Familien
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