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mixins.searchInfo_searchTermVerpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben

Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.

Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.

Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.

Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.

Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Abteilung Ausländerangelegenheiten

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Aktuell:

Ab dem 01.05.2025 dürfen für die Beantragung von Reiseausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden. 

In der Ausländerbehörde besteht derzeit noch nicht die Möglichkeit, ein Foto vor Ort aufzunehmen. Für Termine ab Mai müssen Sie daher vor Ihrem Termin ein digitales Lichtbild im Fotostudio oder einem Drogeriemarkt machen lassen. Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr verwenden. Ohne digitales Lichtbild können wir Ihren Antrag dann nicht bearbeiten. 

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Möchten Sie persönlich mit uns sprechen, dann vereinbaren Sie vorher unbedingt einen Termin. 

Bitte beachten Sie, dass es bei Terminvereinbarungen aktuell zu verlängerten Bearbeitungs- und Wartezeiten kommt.

Online-Terminvereinbarung/Bürgeramt

Bitte nutzen Sie für die Kontaktaufnahme ab sofort ausschließlich das Kontaktformular. Die bisher genutzte E-Mail-Adresse ist nicht mehr aktiv.

Kontaktformular/Ausländerbehörde

Bitte geben Sie bei Anfragen unbedingt Ihren vollständigen Namen sowie Ihr Geburtsdatum an. Fragen Sie für eine dritte Person an, geben Sie bitte deren Personalien an.

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Aktuelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf der Internetseite des Integrationsministeriums: www.germany4ukraine.de

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Weitere nützliche Links finden Sie im mehrsprachigen Wegweiser für Zugewanderte des Büros für Migration und Integration.

Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Postanschrift 3620
55026 Mainz
06131 122994Bemerkung:
Vorzimmer Abteilungsleitung
06131 123084
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