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Elterngeld beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

Ihre zuständige Stelle:

Sachgebiet Elterngeld

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Die Elterngeldstelle der Landeshauptstadt Mainz ist Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um Elternzeit und Elterngeld. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes. Bitte beachten Sie, dass die Elterngeldstelle aktuell personell sehr schlecht besetzt ist, und Ihre Anfragen sowie Anträge daher gegebenenfalls eine etwas längere Bearbeitungszeit benötigen. Wir bitten des Weiteren um freundlichen und höflichen Umgang mit den Sachbearbeiterinnen.

Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Postanschrift 3620
55026 Mainz
06131 123506
06131 123729

Telefonsprechzeiten: Donnerstag von 9 Uhr bis 11 Uhr

Bitte beachten Sie: Wenn Sie vor Ort persönlich mit unseren Sachbearbeitenden sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

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