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Personalausweis bei Verlust neu beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Sie können den Verlust Ihres Personalausweises melden

  • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
  • der Polizei.

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie

  • über 16 Jahre alt sind, in Deutschland gemeldet sind und
  • kein gültiges Passdokument, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.

Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.

Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.

Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz
  • alter Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
  • alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

Sofern Sie über kein aktuelles Foto verfügen, können Sie im Bürgerservice und der Ortsverwaltung Lerchenberg am Selbstbedienungsterminal ein Foto aufnehmen. Eine Aufnahem kostet 6 €.
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices. 
Das im Bürgerservice und der Ortsverwaltung Lerchenberg aufgenommene Foto kann auch innerhalb von 14 Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden.

Wenn Sie unter 15 Jahre und 9 Monaten alt sind, beötigen Sie zusätzlich:

  • Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils

Wenn Eltern nicht in einer Wohnung gemeldet sind (egal ob verheiratet, geschieden oder getrennt):

  • Ausweisdokumente, wenn beide Eltern anwesend sind
  • Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils und eine Kopie des Ausweises

Bei nur einer erziehungsberechtigten Person

  • Sorgerechtsnachweis

Bei Änderung des Familiennamens durch Eheschließung zusätzlich

  • Original der Heiratsurkunde mit Nachweis der Namensführung

Bei Eintragung eines Doktortitels zusätzlich

  • Promotionsurkunde
    Sie müssen die Urkunde im Original und in deutscher Sprache vorlegen!
    Ob ein im Ausland erworbener Doktortitel in Deutschland anerkannt ist, können Sie beim Rheinlandpfälzischen Ministerium des Inneren und für Sport erfragen. Dort können Sie Ihren Doktortitel anerkennen lassen, wenn Ihnen noch keine Anerkennung vorliegt. Legen Sie uns dann bitte die Genehmigungsurkunde vor.

Ihre zuständige Stelle:

Bürgerservice

Der Bürgerservice der Landeshauptstadt Mainz bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen für die Bürger:innen an. Dazu gehören unter anderem die Ausstellung von Meldebescheinigungen, Ausweisdokumenten, Beglaubigungen von Dokumenten und Urkunden sowie statistische Erhebungen.

Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Postanschrift 3620
55026 Mainz
06131 123820
06131 122775

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

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