Personalausweis bei Verlust neu beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzSie können den Verlust Ihres Personalausweises melden
- bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
- der Polizei.
Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
- über 16 Jahre alt sind, in Deutschland gemeldet sind und
- kein gültiges Passdokument, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.
Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
- alter Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
- alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Sofern Sie über kein aktuelles Foto verfügen, können Sie im Bürgerservice und der Ortsverwaltung Lerchenberg am Selbstbedienungsterminal ein Foto aufnehmen. Eine Aufnahem kostet 6 €.
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices.
Das im Bürgerservice und der Ortsverwaltung Lerchenberg aufgenommene Foto kann auch innerhalb von 14 Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden.
Wenn Sie unter 15 Jahre und 9 Monaten alt sind, beötigen Sie zusätzlich:
- Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils
Wenn Eltern nicht in einer Wohnung gemeldet sind (egal ob verheiratet, geschieden oder getrennt):
- Ausweisdokumente, wenn beide Eltern anwesend sind
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils und eine Kopie des Ausweises
Bei nur einer erziehungsberechtigten Person
- Sorgerechtsnachweis
Bei Änderung des Familiennamens durch Eheschließung zusätzlich
- Original der Heiratsurkunde mit Nachweis der Namensführung
Bei Eintragung eines Doktortitels zusätzlich
- Promotionsurkunde
Sie müssen die Urkunde im Original und in deutscher Sprache vorlegen!
Ob ein im Ausland erworbener Doktortitel in Deutschland anerkannt ist, können Sie beim Rheinlandpfälzischen Ministerium des Inneren und für Sport erfragen. Dort können Sie Ihren Doktortitel anerkennen lassen, wenn Ihnen noch keine Anerkennung vorliegt. Legen Sie uns dann bitte die Genehmigungsurkunde vor.
Wenn Sie den Verlust Ihres Personalausweises melden wollen:
- Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie persönlich erstatten. Viele Kommunen bieten auch eine digitale Möglichkeit einer Verlustanzeige an.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis nach Verlust beantragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
- Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
- Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
- Sie zahlen die Gebühr
- Ihre Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments vor Ort abgenommen.
- Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an die Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.
- Sie haben Ihren Personalausweis verloren und dies entsprechend gemeldet.
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass
- falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
- Reisepass oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mit Foto
- ein biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate, schwarz-weiß oder in Farbe)
- Diebstahlsanzeige der Polizei bzw. Verlustanzeige (Die Verlustanzeige wird im Bürgeramt im Rahmen der Vorsprache aufgenommen.)
Sofern Sie über kein aktuelles Foto verfügen, können Sie im Bürgerservice und in der Ortsverwaltung Lerchenberg am Selbstbedienungsterminal ein Foto aufnehmen. Das kostet 6 Euro.
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices.
Das im Bürgerservice oder der Ortsverwaltung Lerchenberg aufgenommene Foto kann auch innerhalb von 14 Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden.
Bei Kindern/Jugendlichen unter 16 Jahren zusätzlich:
- Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils
Wenn die Eltern nicht in einer Wohnung gemeldet sind (unabhängig ob verheiratet, geschieden oder getrennt):
- Pass oder Personalausweis, wenn beide Eltern anwesend sind
- schriftliche Einverständniserklärung sowie Kopie des Passes oder Personalausweises des abwesenden Elternteils
Bei nur einer erziehungsberechtigten Person
- Sorgerechtsnachweis
Gebühr: 37,00 EURVorkasse: jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlFür antragstellende Personen ab 24 Jahren.
Gebühr: 22,80 EURVorkasse: jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlFür antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Gebühr: 10,00 EURVorkasse: jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlFür den vorläufigen Personalausweis.
Gebühr: 13,00 EURVorkasse: jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlZuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.
Gebühr: 30,00 EURVorkasse: neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlZuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.
Gebühr: 6,00 EURVorkasse: jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
Gebühr: 15,00 EURVorkasse: jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn der Antragsteller 16 Jahre oder älter ist.
Gebühr: gebührenfreihttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlEine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Bar / EC
Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.
Geltungsdauer: 6 JahreGeltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen.
Geltungsdauer: 10 JahreGeltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen.
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Bei Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.
- Informationen zum Personalausweis auf einer Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und Passfotos auf dem Personalausweisportal
- Informationen zur Sperrung des Personalausweises bei Verlust auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
25.06.2025
Ihre zuständige Stelle:
Bürgerservice
Der Bürgerservice der Landeshauptstadt Mainz bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen für die Bürger:innen an. Dazu gehören unter anderem die Ausstellung von Meldebescheinigungen, Ausweisdokumenten, Beglaubigungen von Dokumenten und Urkunden sowie statistische Erhebungen.
Adresse
55116 Mainz
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Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Postanschrift
55026 Mainz
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Fax
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
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