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Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen wollen, benötigen Sie manchmal ein Ausfuhrkennzeichen. Dies gilt in folgenden Fällen:

  • Ihr Fahrzeug ist
    • zulassungspflichtig, wurde aber außer Betrieb gesetzt
    • zulassungsfrei und kennzeichenpflichtig ist, aber noch ohne Kennzeichen

Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug

  • aus eigener Triebkraft oder
  • als Anhänger ins Ausland überführen möchten.   

Mit dem Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie Fahrzeugdokumente und auf Wunsch einen internationalen Zulassungsschein. Das Ausfuhrkennzeichen ist zeitlich auf maximal ein Jahr begrenzt und das Fahrzeug benötigt in diesem Zeitraum eine gültige Hauptuntersuchung. Beides ist zeitlich begrenzt für die Überführung des Fahrzeugs gültig.

Sie erhalten das Ausfuhrkennzeichens bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz

Für die dauerhafte Verbringung eines Fahrzeuges ins Ausland (Export) können Sie die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens beantragen. Die Zuteilung erfolgt in der Regel für einen Zeitraum von einem Monat (inklusive Beantragungstag). Eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Zur Kontrolle der Fahrzeugidentifizierungsnummer müssen Sie das Fahrzeug vor der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der Zulassungsbehörde vorführen.

Hinweis: Wenn Sie ein Fahrzeug vom Ausland nach Deutschland importieren möchten, müssen Sie das Kennzeichen im jeweiligen Land beantragen.

Ihre zuständige Stelle:

Kfz-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle)

Die Zulassungsbehörde ist verantwortlich für die Anmeldung, Umschreibung, Abmeldung, die Änderung von Fahrzeugdokumenten sowie die Halterdatenauskunft und die Ausstellung von Fahrzeugpapieren. Wir sorgen dafür, dass alle Zulassungsprozesse reibungslos und effizient ablaufen.  

Links zu unseren Online-Services, Informationen über erforderliche Unterlagen sowie nähere Erläuterungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung.

Die Zulassungsbehörde ist nur für das Stadtgebiet Mainz zuständig.

Der Link zur Online-Terminvergabe finden Sie unter dem Reiter "Öffnungszeiten".

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Bemerkung:
Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.
Postanschrift 3820
55028 Mainz

Bemerkung:
Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.
06131 122424
06131 122190

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung buchen können.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Der Online-Terminkalender steht nicht für Autohäuser, Zulassungsdienste und Kraftfahrzeughandel zur Verfügung. Diese Vorgänge können Sie zwischen 8 Uhr und 11 Uhr ohne Termin zur Bearbeitung abgeben bzw. abholen.

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