Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermGewerbe anmelden

Gewerbe anmelden

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:

  • einen Betrieb neu errichten,
  • eine Zweigniederlassung neu errichten,
  • eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
  • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
  • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
  • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:

  • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
  • Freie Berufe
  • Verwaltung eigenen Vermögens

Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. 

Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Gaststätten und Gewerbeangelegenheiten

Das Sachgebiet umfasst alle Anliegen zum Betrieb einer Gaststätte. Hier erhalten Sie Ausschankgenehmigungen zur Abgabe von alkoholischen Getränken für Feste und Veranstaltungen.

Der Bereich Gewerbeangelegenheiten ist zuständig für alle Gewerbe, die einer besonderen Genehmigung bedürfen, z.B. Bewacher, Spielhallen und Spielgeräte.

Die Handwerksordnung, das Sonn-  und Feiertagsgesetz, das Ladenöffnungsgesetz und Aufgaben nach dem Heilpraktikwesen, sind ebenfalls in diesem Sachgebiet angesiedelt.

Die Gewerbemeldestelle ist zuständig für An- Um- und Abmeldungen von Gewerbebetrieben.

Der Bereich Sondernutzung ist zuständig, sobald eine öffentliche Fläche in Anspruch genommen werden soll, z.B.: Warenständer, Werbestopper, Info- und Verkaufsstände sowie Plakate und Banner. 

Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
Postanschrift 3620
55026 Mainz

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
06131 122438
06131 123010

Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle

  • Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr
  • Mittwoch von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16 Uhr
  • Dienstag und Freitag geschlossen
Alle Informationen anzeigen

Einheitlicher Ansprechpartner:

Alternativ können Sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.