Beistandschaft
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzDie Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
- die Feststellung der Vaterschaft oder
- die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist:
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.
14.05.2019
Ihre zuständige Stelle:
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Jugendamt: Kindesunterhalt
Adresse
Westendstraße 17
67059 Ludwigshafen am Rhein
67059 Ludwigshafen am Rhein
Lieferanschrift
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
67012 Ludwigshafen am Rhein
Kontakt
Fax
+49 621 504-3557
Webseite
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Ein individueller Termin kann montags bis donnerstags in der Zeit von 9:00 bis 10:00 Uhr telefonisch vereinbart werden.
Ansprechpartner
Telefon
+49 621 504-3574
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- Beistandschaft
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten
- Bestellung zum Vormund anregen
- Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes
- Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
- Mutterschaftsanerkennung
- Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
- Unterhaltsheranziehung
- Vaterschaftsanerkennung
Telefon
+49 621 504-2673
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- Bestellung zum Vormund anregen
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