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Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

Gewerbemeldedaten:
- Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

- Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein

Bei dieser Leistung handelt es sich nicht um einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Bonn).

Auskünfte werden per Post an die mitgeteilte Anschrift gesendet.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oppau

Edigheimer Straße 26
67069 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
115Bemerkung:
ohne Vorwahl
+49 621 504-3724
+49 621 504-3549

Mittwoch, Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 18:00 Uhr

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