Geburtsurkunde beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzNach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.
Persönliche Beantragung
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
- Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.
Zur persönlichen Vorsprache muss vorab telefonisch oder über das Onlineportal ein Termin vereinbart werden.
Bei Beantragung per Post, E-Mail oder Telefax: Geben Sie bitte die Zustelladresse und eine Kontakttelefonnummer an.
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
- Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
- Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
- den Personalausweis, Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
- für andere Personen:
- gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Bei schriftlicher Beantragung oder Beantragung per E-Mail:
- Angabe des Verwendungszwecks der Urkunde
- Name und Anschrift
- Geburtsdatum
- Rückrufnummer
Bei persönlicher Vorsprache/Beantragung:
- Personalausweis oder Reisepass
Bei Beantragung durch durch einen Bevollmächtigten:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente beider (Ausweiskopie vom Antragsteller)
Bei persönlicher Beantragung:
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Nachweis über ein rechtliches Interesse, wenn Urkunde über eine andere Person ausgestellt werden soll
- mindestens Angabe über das Geburtsdatum der zu beurkundenden Person
- möglichst auch genaue Angaben zum Geburtsort
Bei sonstiger Beantragung (per Fax oder Mail) werden ggf. Nachweise nachgefordert
Die Gebühr beträgt für
- Deutsche Personenstandsurkunden: 13 Euro
- Mehrsprachige Urkunden: 13 Euro
- Beglaubigte Abschriften oder Ausdrucke aus den Registern: 13 Euro
Für jede weitere gleichzeitig ausgestellte Ausfertigung der gleichen Urkunde beträgt die Gebühr 6,50 Euro.
Gebührenfrei sind Urkunden unter anderem für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung.
Das Anforderungsschreiben der Behörde ist als Nachweis vorzulegen.
Bei Anforderung per Post, per Fax oder per E-Mail werden die Gebühren per Rechnung angefordert. Ein Lastschrifteinzug ist nicht möglich.
10,00 Euro beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
5,00 Euro jede weitere gleiche Urkunde
- bei erhöhtem Suchaufwand aufgrund unvollständiger Angaben wird eine Gebühr nach Einzelfallentscheidung fällig
Zahlungsart:
- bei persönlicher Beantragung: Bar, EC-Zahlung
- bei schriftlicher (oder per Mail) Beantragung: Überweisung auf Grund Rechnung, Vorkasse
Bearbeitungszeit:
- bei persönlicher Beantragung: sofort
- bei schriftlicher Beantragung: mehrere Tage
Aufbewahrungsfrist: 110 JahreDie Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.
Bei schriftlicher Anforderung und Postversand beträgt die Bearbeitungsdauer circa ein bis drei Wochen. Bei persönlicher Vorsprache wird die Geburtsurkunde sofort ausgestellt.
- bei persönlicher Beantragung: sofort
- bei schriftlicher Beantragung: mehrere Tage
- § 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 59 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 50 Personenstandsverordnung (PStV)
§§ 61 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
§§ 48 ff. Personenstandsverordnung (PStV)
Ausnahmen:
§ 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
(1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der
Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein
rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die
Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister
des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
- Formular Urkundenanforderung
Bemerkung: .
Liegt die Beurkundung der Geburt länger als 110 Jahre zurück, dann wird das Geburtenregister beim Stadtarchiv geführt. Urkunden müssen dann dort angefordert werden.
Unterschied zur Geburtsurkunde:
- In der Abschrift aus dem Geburtenregister sind alle Veränderungen, die das Kind betreffen, vermerkt
- es sind beide Elternteile aufgeführt, sowie die möglichen Adoptiveltern; in der Geburtsurkunde wären in der Regel nur die Adoptiveltern aufgeführt
21.11.2022
Zur Onlinebeantragung:
Ihre zuständige Stelle:
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Standesamt: Urkunden
Adresse
67059 Ludwigshafen am Rhein
Gebäudezugänge
Lieferanschrift
67059 Ludwigshafen am Rhein
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Postanschrift
67012 Ludwigshafen am Rhein
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